
Ansicht eines allgemeinen Versicherungsvertrages
Dieser Versicherungsvertrag kommt bei den Sparten zur Anwendung, für die keine Besonderheiten existieren. Das sind unter anderem:
•Tierversicherung
•Luftfahrtversicherung
•Betriebsunterbrechung
•sonstige Schadenversicherungen
•sonstige Vermögensschadenversicherungen
•sonstige gemischte Versicherungen
•übrige und nicht aufgegliederte Kredit- und Kautionsversicherung.
Der allgemeine Versicherungsvertrag kann mehrere Risiken (Karteikarte „Daten zum Risiko“) einschließen. Über die Schaltflächen "Plus" und "Minus" der Menügruppe Risiko können dem Vertrag neue Risiken zugeordnet oder bereits zugeordnete Risiken wieder entfernt werden.