Die Karteikarte „Antrag“ bzw. „Sparen“ entfällt und wird durch die Karteikarte „Darlehen“ ersetzt, wenn als Vertragsart/-zustand: Darlehensphase eingetragen wurde.

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Risikolebensversicherung |
Das Darlehen wird zusätzlich durch eine Risikolebensversicherung abgesichert. Das bedeutet, das Versicherungsunternehmen zahlt die noch offenen Darlehensbeträge bei Tod des Bauherr/Käufer an die Bausparkasse zurück. |
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Lebensversicherung abgetreten |
Eine Lebensversicherung wird als Sicherheit an die Bausparkasse abgetreten. |
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Grundpfandrechtliche Abtretung |
Eine Grundschuld oder Hypothek kann jederzeit mit Zustimmung des Grundstückseigentümers an eine andere Bank oder eine Person/Firma abgetreten werden. Diese Abtretung kann z. B. erforderlich werden, wenn der Bauherr/Käufer zum Ende der Zinsfestschreibung sein Darlehen durch eine andere Bank mit günstigeren Konditionen ablösen lassen möchte. |