Die Karteikarte „Antrag“ bzw. „Sparen“ entfällt und wird durch die Karteikarte „Darlehen“ ersetzt, wenn als Vertragsart/-zustand: Darlehensphase eingetragen wurde.

| Risikolebensversicherung | Das Darlehen wird zusätzlich durch eine Risikolebensversicherung abgesichert. Das bedeutet, das Versicherungsunternehmen zahlt die noch offenen Darlehensbeträge bei Tod des Bauherr/Käufer an die Bausparkasse zurück. | 
| Lebensversicherung abgetreten | Eine Lebensversicherung wird als Sicherheit an die Bausparkasse abgetreten. | 
| Grundpfandrechtliche Abtretung | Eine Grundschuld oder Hypothek kann jederzeit mit Zustimmung des Grundstückseigentümers an eine andere Bank oder eine Person/Firma abgetreten werden. Diese Abtretung kann z. B. erforderlich werden, wenn der Bauherr/Käufer zum Ende der Zinsfestschreibung sein Darlehen durch eine andere Bank mit günstigeren Konditionen ablösen lassen möchte. |