Eine VDZ (vorläufige Deckungszusage) ist eine Vereinbarung über vorläufigen Versicherungsschutz vor Abschluss des Versicherungsvertrages und Zahlung der Erstprämie. Die vorläufige Deckung endet, wenn der endgültige Versicherungsvertrag abgeschlossen wird oder einer der Vertragspartner vom Vertrag zurücktritt.