
Vertragsfenster der Krankenversicherung
Erläuterungen zur Funktion
Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze müssen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Sie können jedoch eine private Zusatzversicherung abschließen.
Sowohl Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze als auch Beamte, Selbständige und Freiberufler, haben die Möglichkeit zur Privaten Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Die PKV-en haben ihr Angebot auf die unterschiedlichsten Bedürfnisse und Zielgruppen abgestimmt und ausgerichtet.
Mit der PKV kann der Versicherungsnehmer gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen im Wesentlichen folgende Vorteile nutzen:
•der Leistungsumfang kann nach Bedarf zusammengestellt werden:
•eine individuelle Gestaltung von Tarif und Versicherungsschutz ist möglich
•der Beitrag kann je nach Versicherungsumfang individuell gestaltet werden
•keine Einschränkung bei der Arztwahl
•Behandlung als Privatpatient
•und darüber hinaus tarifabhängige Vorteile:
o Stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Chefarzt
o Kostenübernahme für Heilpraktiker Leistungen
o eine höhere Übernahme von Zahnersatzkosten
o Rückerstattung gezahlter Beiträge bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung
o der Versicherungsschutz gilt weltweit
Jedoch sind bei der Entscheidung zum Wechsel auch folgende Gesichtspunkte zu beachten:
•der Beitrag muss in jedem Fall für jede versicherte Person gezahlt werden
•bei Vorerkrankungen sind je nach Art und Schwere Risikozuschläge oder Ausschlüsse möglich
•die Beiträge müssen auch bei längerer Krankheit gezahlt werden
•der Wechsel der Krankenversicherung ist oft nur mit Einschränkungen möglich bzw. ratsam
•es gibt keine Beitragsfreiheit während Mutterschutz oder Erziehungsurlaub
Vorsorgezuschlag
Kunden der privaten Krankenversicherung müssen seit 1.1.2000 
auf die Bruttobeiträge einen Vorsorgezuschlag entrichten, damit die Beiträge ab 
dem 65. Lebensjahr stabil gehalten werden können. 
Versicherte, deren Vertrag 
bis 31.12.1999 abgeschlossen wurde, haben ein Widerspruchsrecht, nach dem sie 
dem Zuschlag auf Dauer widersprechen können. Der Widerspruch muss innerhalb von 
drei Monaten nach Erhalt der Zuschlagsankündigung schriftlich erhoben worden 
sein, andernfalls ist der Vorsorgezuschlag Vertragsbestandteil. 
In SALIA® wird die Berechnung des Vorsorgezuschlags auf der Karteikarte "Details" abgebildet.
Versicherte Personen und Zuordnung von Tarifen
Ein Krankenversicherungsvertrag kann mehrere versicherte 
Personen einschließen. Den versicherten Personen wiederum können mehrere Tarife 
zugeordnet sein.
Tarife, 
die der Versicherungsträger standardmäßig in den Gesamttarif seiner Verträge 
einschließt, können vom Agenturleiter hinterlegt werden. Das geschieht, während 
er die Daten für den Gesamttarif für die PKV zusammenstellt. Diese (Teil-) Tarife werden dann 
beim Anlegen jedes neuen Vertrages automatisch übernommen.
Über die 
Schaltflächen "hinzufügen" und "löschen" können dem 
Vertrag neue Personen oder Tarife 
zugeordnet - oder bereits zugeordnete Personen bzw. Tarife 
(auch Standard- Tarife) wieder entfernt werden. 
Sind im Vertrag bereits 
mehrere Personen eingeschlossen, ermöglicht Ihnen SALIA® über eine Zwischenfrage, 
den neuen Tarif der 
aktuellen oder sofort allen Person(en) zuzuordnen. Löschen Sie jedoch einen Tarif, wird lediglich 
seine Zuordnung zur aktuellen Person aufgehoben.
Tarifübersicht
Im unteren Bereich der Karteikarten "Allg. Tarifdaten" 
und " Spez. Tarifdaten" finden Sie eine Tabelle, die Ihnen einen kurzen 
Überblick über die Zuordnung der Tarife 
zu den im Vertrag eingeschlossenen Personen gibt. Darüber hinaus ermöglicht sie 
den direkten Wechsel zum gewünschten Tarif.
Über 
den Kopf der Spalte Tarif 
kann die Sortierreihenfolge geändert werden.
Bei der Auswahl einer Zeile 
dieser Übersicht wechselt SALIA® automatisch zur 
zugehörigen Person verbunden mit dem ausgewählten Tarif. 
Nun können Sie Änderungen sowohl in der Eingabemaske als auch in den Spalten des 
aktuellen Tabelleneintrags vornehmen. 
Gesamtbeitrag
Der Gesamtbeitrag der Krankenversicherung wird während der Zuordnung der Tarife zu den im Vertrag eingeschlossenen Personen vom System SALIA® automatisch aus deren Teil- Beiträgen berechnet. Dadurch werden die Felder "Gesamtbeitrag laut Zahlweise (netto) bzw. (brutto)" auf der Karteikarte "Vertrag" automatisch aktualisiert.