Krankenversicherungen

Vertragsfenster der Krankenversicherung

 

Erläuterungen zur Funktion

Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze müssen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Sie können jedoch eine private Zusatzversicherung abschließen.

Sowohl Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze als auch Beamte, Selbständige und Freiberufler, haben die Möglichkeit zur Privaten Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.

Die PKV-en haben ihr Angebot auf die unterschiedlichsten Bedürfnisse und Zielgruppen abgestimmt und ausgerichtet.

Mit der PKV kann der Versicherungsnehmer gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen im Wesentlichen folgende Vorteile nutzen:

      der Leistungsumfang kann nach Bedarf zusammengestellt werden:

      eine individuelle Gestaltung von Tarif und Versicherungsschutz ist möglich

      der Beitrag kann je nach Versicherungsumfang individuell gestaltet werden

      keine Einschränkung bei der Arztwahl

      Behandlung als Privatpatient

      und darüber hinaus tarifabhängige Vorteile:

Stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Chefarzt

Kostenübernahme für Heilpraktiker Leistungen

eine höhere Übernahme von Zahnersatzkosten

Rückerstattung gezahlter Beiträge bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung

der Versicherungsschutz gilt weltweit

Jedoch sind bei der Entscheidung zum Wechsel auch folgende Gesichtspunkte zu beachten:

      der Beitrag muss in jedem Fall für jede versicherte Person gezahlt werden

      bei Vorerkrankungen sind je nach Art und Schwere Risikozuschläge oder Ausschlüsse möglich

      die Beiträge müssen auch bei längerer Krankheit gezahlt werden

      der Wechsel der Krankenversicherung ist oft nur mit Einschränkungen möglich bzw. ratsam

      es gibt keine Beitragsfreiheit während Mutterschutz oder Erziehungsurlaub

 

Vorsorgezuschlag

Kunden der privaten Krankenversicherung müssen seit 1.1.2000 auf die Bruttobeiträge einen Vorsorgezuschlag entrichten, damit die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr stabil gehalten werden können.
Versicherte, deren Vertrag bis 31.12.1999 abgeschlossen wurde, haben ein Widerspruchsrecht, nach dem sie dem Zuschlag auf Dauer widersprechen können. Der Widerspruch muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Zuschlagsankündigung schriftlich erhoben worden sein, andernfalls ist der Vorsorgezuschlag Vertragsbestandteil.

In SALIA® wird die Berechnung des Vorsorgezuschlags auf der Karteikarte "Details" abgebildet.

 

Versicherte Personen und Zuordnung von Tarifen

Ein Krankenversicherungsvertrag kann mehrere versicherte Personen einschließen. Den versicherten Personen wiederum können mehrere Tarife zugeordnet sein.
Tarife, die der Versicherungsträger standardmäßig in den Gesamttarif seiner Verträge einschließt, können vom Agenturleiter hinterlegt werden. Das geschieht, während er die Daten für den Gesamttarif für die PKV zusammenstellt. Diese (Teil-) Tarife werden dann beim Anlegen jedes neuen Vertrages automatisch übernommen.
Über die Schaltflächen "hinzufügen" und "löschen" können dem Vertrag neue Personen oder Tarife zugeordnet - oder bereits zugeordnete Personen bzw. Tarife (auch Standard- Tarife) wieder entfernt werden.
Sind im Vertrag bereits mehrere Personen eingeschlossen, ermöglicht Ihnen SALIA® über eine Zwischenfrage, den neuen Tarif der aktuellen oder sofort allen Person(en) zuzuordnen. Löschen Sie jedoch einen Tarif, wird lediglich seine Zuordnung zur aktuellen Person aufgehoben.

 

Tarifübersicht

Im unteren Bereich der Karteikarten "Allg. Tarifdaten" und " Spez. Tarifdaten" finden Sie eine Tabelle, die Ihnen einen kurzen Überblick über die Zuordnung der Tarife zu den im Vertrag eingeschlossenen Personen gibt. Darüber hinaus ermöglicht sie den direkten Wechsel zum gewünschten Tarif.
Über den Kopf der Spalte Tarif kann die Sortierreihenfolge geändert werden.
Bei der Auswahl einer Zeile dieser Übersicht wechselt SALIA® automatisch zur zugehörigen Person verbunden mit dem ausgewählten Tarif. Nun können Sie Änderungen sowohl in der Eingabemaske als auch in den Spalten des aktuellen Tabelleneintrags vornehmen.

 

Gesamtbeitrag

Der Gesamtbeitrag der Krankenversicherung wird während der Zuordnung der Tarife zu den im Vertrag eingeschlossenen Personen vom System SALIA® automatisch aus deren Teil- Beiträgen berechnet. Dadurch werden die Felder "Gesamtbeitrag laut Zahlweise (netto) bzw. (brutto)" auf der Karteikarte "Vertrag" automatisch aktualisiert.