Beratungs- und Dokumentationsverzicht

Der Aufruf erfolgt über den Menüpunkt Vermittlerrichtlinie.

 

Neben dem Aufruf der Karteikarte für Beratungs- und Dokumentationsverzicht über das Menü steht ihnen im ExpressMenü in der Gruppe „Vermittlerrichtlinie“ eine entsprechende Schaltfläche zur Verfügung.

Ansicht der Karteikarte Beratungs- und Dokumentationsverzicht

 

Erläuterungen zur Funktion

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Beratungs- und Dokumentationsverzicht ausdrücklich und schriftlich erklärt werden muss. Dabei muss der Kunde darauf hingewiesen werden, dass sich der Beratungs- und Dokumentationsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.

Die Karteikarte, die beim Funktionsaufruf gezeigt wird, enthält alle Beratungs- und Dokumentationsverzichtserklärungen des Kunden, die im System SALIA® verwaltet werden. Hier können Sie über das Kontextmenü jederzeit neue Verzichtserklärungen anlegen. Um eine bereits bestehende Verzichtserklärung zu bearbeiten, markieren Sie diese mit der linken Maustaste und wählen den Kontextmenü- Eintrag "bearbeiten". Selbstverständlich ist das Öffnen eines Beratungs- und Dokumentationsverzichts auch über Doppelklick möglich.