EU-Vermittlerrichtlinie

Erläuterungen zur Funktion

Seit Juli 2006 wird die EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie in Deutschland umgesetzt.
Die EU Vermittlerrichtlinie regelt die Erlaubniserteilung für Versicherungsmakler, welche vorsieht, dass die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung als erlaubnispflichtig gilt, gem. § 34D GewO. Für die Erteilung der Erlaubnis ist die IHK zuständig.

Darüber hinaus ist der Verbraucherschutz Sinn und Zweck der Richtlinie.

Der Versicherungsmakler hat den Versicherungsnehmer gem. § 61 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) zu beraten. Die anlassbezogene Beratung hat unter Berücksichtigung der Kundenwünsche und Kundenbedürfnisse zu erfolgen. Der Versicherungsmakler hat die Gründe für einen Rat zu einer bestimmten Versicherung anzugeben. Die Dokumention, unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrages, ist vorgeschrieben.

Damit ist die Dokumentationspflicht ein zentraler Punkt bei der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie. Dabei unterstützt Sie SALIA® mit dem Beratungsprotokoll.

 

Darüber hinaus ist der Vermittler, gem. §11 VersVermV, verpflichtet beim ersten Geschäftskontakt folgende Daten mitzuteilen:

      Vorname und Nachname sowie Firmenname

      betriebliche Anschrift

      tätig als

      Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO
gebundener Versicherungsvertreter nach § 34 d Abs. 4 GewO
Versicherungsberater nach § 34 d Abs. 7 GewO
Anschrift mit Telefonnummer un d Homepage der gemeinsamen Stelle nach § 11 Abs. 1 GewO und Registierungsnummer des Vermittlerregisters

      direkte und indirekte Beteiligungen von über 10 % an Versicherungsunternehmen, die dieser aufgrund von Stimmrechten oder Kapital besitzt

      direkte und indirekte Beteiligungen von über 10 % die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen an dessen Stimmrechten oder Kapital besitzen

      Anschrift der Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern

Diese Auskunftspflicht integriert SALIA® mit dem Modul Maklerauftrag.

 

Diese Funktion ist zu- und abschaltbar über [Optionen] -> [Benutzer/globale Einstellungen] -> Karteikarte „Globale Einstellungen“ -> allgemeine Programmparameter „EU-Vermittlerrichtline“: Verwendung der Vermittlerrichtlinie [ja/nein].

 

SALIA® integriert bereits folgende Vorlagen des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie Dokumentation:

      Beratungsprotokoll,

      Maklerauftrag,

      Beratungs- und Dokumentationsverzicht (Berat.-Doku.-Verzicht).

 

Verfügbarkeit der Programm-Module

Sonderzahlung hinzufügen

Modul

verfügbar für

Beratungsprotokoll

Kunden, Interessenten, Mitarbeiter

Maklerauftrag

Kunden, Interessenten, Mitarbeiter
Dieses Modul kann durch den Agenturleiter deaktiviert sein.

Beratungs- und Dokumentationsverzicht

Kunden, Interessenten, Mitarbeiter

 

Die Arbeitsweise der Module wird über eine Reihe von einstellbaren Parametern gesteuert. Diese können nur durch den Agenturleiter verändert werden.

 

Hinweis!

Die eingestellten Werte gelten für alle Benutzer von SALIA® und können nicht benutzerabhängig angepasst werden. Es erfolgt keine Funktionseinschränkung der Module nach angemeldetem Nutzer!

 

Jede Änderung, sowie die Neuanlage und das Löschen an den Dokumenten gemäß der EU-Vermittlerrichtlinie wird sorgfältig in der Kundenhistorie dokumentiert. Dadurch haben Sie den vollen Überblick, wer wann welche Änderungen vorgenommen hat.